Schadengutachten

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Bei allen Schäden, die über 750 Euro liegen, raten wir Ihnen dringend einen Sachverständigen einzuschalten, so erhalten Sie ein anerkanntes Dokument für Ihre Beweisführung und Schadenregulierung.

Unfallrekonstruktion und Beweissicherung

Plausibilitätsprüfungen und Kompatibilitäts- prüfungen sowie Beweissicherung nach Verkehrsunfällen.

 

Wir führen in Ihrem Auftrag Gutachten zur Plausibilität eines Unfallereignisses und Kompatibilität  der Schäden durch.



Sofortige Hilfe bei allen Kfz-Schäden

Unsere Leistungen im Kfz-Bereich sind vielseitig.

 

So sind wir bei allen Schäden an Ihrem Fahrzeug sofort zur Stelle, um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.

 

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei Hagelschäden oder für andere Gutachten zur Verfügung.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr Informationen zu erhalten.

Gutachten für unterschiedliche Schadenarten

Haftpflichtschaden

Wir erstellen Schadengutachten nach Verkehrsunfällen oder anderen Schadenereignissen. Diese Gutachten dienen zur Schadenregulierung durch die Versicherung des Verursachers. Unsere Honorare rechnen wir direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.

 

Kaskoschaden

Gerne erstellen wir für Sie Schadengutachten in einem Kaskofall. Unser Honorar rechnen wir je nach Vereinbarung mit Ihrer Versicherung oder mit Ihnen direkt ab.

Lassen Sie sich jedoch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe können wir unser Honorar direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.

Unser Tipp:

Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,-- € wird es von den Versicherern gerne

gesehen, wenn lediglich ein Kurzgutachten erstellt wird. Bieten Sie dies bei einer

telefonischen Anfrage Ihrem Kaskoversicherer an, und Sie werden in aller Regel

eine Kostenübernahmeerklärung für unsere Dienstleistung erhalten.

 

Schadenskalkulation bei Bagatellschaden

Bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 € wird in der Regel kein Gutachten erstellt. Um die eigenen Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werksatt oder eine Schadenkalkulation von einem Sachverständigen ihrer Wahl.

Unser Tipp:

Eine Schadenhöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen relativ schnell erreicht. Oftmals werden verdeckte Schäden am Fahrzeug durch den Besitzer selbst nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens.

Ihr Vorteil:

Durch eine fundierte Schadensaufnahme trifft der Sachverständige alle beweissichernden Maßnahmen. In einem evtl. Streitfall haben Sie die erforderlichen Dokumente als notwendige Beweise. Ein Kostenvoranschlag gilt nicht als Beweismittel.